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Bilanzmodernisierungsgesetz - BilMoG

Das als Regierungsentwurf vorliegende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird für große Veränderungen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung ab 2009 sorgen. Zentrales Ziel ist es, die Attraktivität des HGB im Vergleich zu den IFRS deutlich zu steigern. Dies soll erreicht werden, indem die Aussagekraft des HGB durch die Streichung vieler Wahlrechte und der umgekehrten Maßgeblichkeit, durch Aushöhlung von Bilanzierungsprinzipien, sowie durch zum Teil an IFRS angepasste Ansatz- und Bewertungsregeln erhöht wird. Zudem geht es um Deregulierung in Form von Befreiungen bzw. Erleichterungen von Rechnungslegungspflichten.

Das Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG verzögert sich. Unter anderem wegen der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Anhörung im Rechtsausschuss erst für den 17.12.08 angesetzt. Dies spricht deutlich für eine Verabschiedung des BilMoG im ersten Quartal 2009 sowie eine Anwendung der Regelungen erst ab 2010.

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